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BaFin im Gegenwind: Sammelklagen gegen die Aufsichtsbehörde

Christian Habeck trader
Updated 23 Mrz 2021

Die Wellen um Wirecard wollen nicht abebben, obwohl die Verantwortlichen teils in Haft sind, teils gesucht werden. Der frühere DAX-Hoffnungsträger kann aus der Konkursmasse und den privaten Vermögen der bislang Beschuldigten die Ansprüche der Geprellten kaum decken.

Tausende von privaten Anlegern wurden ebenso abgezockt wie professionelle Investoren, Kreditgeber müssen damit rechnen, ihre Einlagen nicht zurückzuerhalten. Mehr als 3 Milliarden Euro fehlen jedoch in den Bilanzen des insolventen Unternehmens.


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Wirecard

Amtsmissbrauch und Amtshaftung

Der Zorn der Geschädigten richtet sich nicht nur gegen Wirecard, sondern auch gegen die Aufsichtsbehörden – vor allem die BaFin. Die eigentlich als streng und seriös bekannte deutsche Finanzaufsichtsbehörde verliert gerade ihren Glorienschein angesichts von Klagen, die auf Amtshaftung abzielen. Der Vorwurf: man habe trotz deutlicher Hinweise auf unseriöse Geschäftspraktiken versäumt zu ermitteln. Denn die Aufsichtsbehörde ging zwar gegen Berichterstattung in der Presse und Leerverkäufe vor, unterließ es aber seit Anfang 2019, dem Krankheitsbild hinter den Symptomen nachzuspüren. Statt dessen wurde lediglich der Privatverein DPR, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, mit Ermittlungen betraut. Nach Ansicht der nun klagenden Kanzlei Tilp hat sich die Behörde mit der Unterlassung zeitiger eigener Nachforschungen zum „Steigbügelhalter von Betrügern“ gemacht.

Harte Worte, aber nicht unangebracht. Das Gegenargument, die BaFin habe erst die Ermittlungsergebnisse der DPR abwarten wollen, lässt die Argumentation der Behörde leicht kreisförmig wirken – denn dass bei Wirecard Unbotmäßigkeiten vorlagen, hat ja überhaupt erst den Anstoß zur Einbeziehung der DPR gegeben. Angesichts der enormen Verluste der Anleger ist die Frage, ob das Huhn oder das Ei zuerst da war, müßig und vor allem ein Zeitverlust – der es den Wirecard-Managern erlaubte, abzuräumen.

Haftungsprivilegien greifen möglicherweise nicht

Der Vorwurf der Kläger: leichtfertige Pflichtverletzung bei der Aufklärung der Marktmanipulationen, mit denen Wirecard sowohl die Anleger als auch die Kapitalmärkte jahrelang getäuscht hat. Die Betrügereien hätten bereits im Februar 2019 ans Licht kommen können, vielen Anlegern wäre erhebliche Verluste erspart geblieben.

Zwar will sich die Behörde mit dem Argument aus der Schlinge ziehen, man agiere ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit und könne daher Ansprüche geschädigter Kunden nicht bedienen. Dem will Tilp mit der Klage auf Amtsmissbrauch entgegentreten. Die Klage könnte einen Präzedenzfall schaffen mit dem Verweis auf die Schlichtungspflicht auch bei bürgerlichen Streitigkeiten.

Außerdem könnte es zu einem Verfahren zur Feststellung von Kursdifferenzschäden kommen – bereits im Juni 2020 waren über 30.000 Investoren registriert, die durch Wirecard zum Teil erheblich geschädigt wurden, diese Zahl dürfte sich inzwischen noch wesentlich erhöht haben.  Der weitere Verlauf darf mit Spannung erwartet werden, denn Amtshaftungsklagen gegen die Behörde sind bislang im Sande verlaufen.

Unter anderem schützt die BaFin ein Haftungsprivileg vor den Ansprüchen individueller Geschädigter – bis jetzt. Denn 2005 hat der Bundesgerichtshof bereits ein Urteil gefällt, das dieses Privileg im Fall eines Amtsmissbrauches aushebelt. Selbst wenn die BaFin letztlich haften muss, ist das kein Grund zur Freude, denn für die Schäden kommt das Bundesfinanzministerium auf, und damit der Steuerzahler. Zu den Kollateralschäden gehören Vertrauensverluste in die Kapitalmärkte, insbesondere in die Investition in Aktien. Die Entwicklung kommt zur Unzeit, denn auch die Kursverluste durch die Corona-Krise haben den Börsen schwer zugesetzt.

Kein Wunder also, dass immer mehr Anleger nach einer Alternative zur Investition in Aktien sucht – insbesondere nach einer, die das eigene Kapital nicht langfristig und mit unvorhersehbaren Folgen bindet. Der CFD-Handel kommt diesen Kunden entgegen.

Mehr Zulauf im Daytrading

Schon vor Corona und dem Wirecard-Skandal hat das Interesse an den flexiblen contracts for difference, auch Differenzkontrakte genannt, beständig zugenommen. Denn die Finanzinstrumente sind einfach konstruiert und lassen sich flexibel einsetzen – so ist die Spekulation auf steigende und auf fallende Kursverläufe möglich. Anders als bei der Anlage in Aktien wird kein Anteil am Basiswert gekauft – der Halter des Kontrakts hat für die Dauer der Laufzeit nach eigenen Wünschen Anteil an dessen Kursentwicklung, mehr nicht. Die Mindesteinzahlung für die Aufnahme des Handels ist oft niedrig, und gehandelt wird börsentäglich über wenige Stunden oder Minuten.

Viele Nutzer freut, dass beim CFD-Trading nur ein Teil des bewegten Kapitals wirklich hinterlegt werden muss. Da Differenzkontrakte zu den Hebelprodukten gehören, lässt sich diese Sicherheitsleistung noch erhöhen, um das Dreißigfache bei der Spekulation auf Forex-Hauptwerte, bei Aktien-CFDs immerhin um das Fünffache.

Tatsächlich ist der „Hebel“ ein Darlehen, gewährt von dem lizenzierten CFD-Broker, der privaten Tradern den Zugang zu den Märkten ermöglicht. Dafür wird eine geringe Kommission oder der Spread gezahlt. Ist die Spekulation von Erfolg gekrönt, können Trader schon mit wenig Kapital gute Renditen erwirtschaften. Doch die Vorbereitung auf das Trading ist dabei ebenso wichtig wie die Auswahl eines seriösen CFD-Brokers.

Den besten Forex- und CFD-Broker finden mit Asktraders

CFDs sind leicht verständliche Finanzinstrumente, für deren Handhabung keine komplizierten Berechnungen erforderlich sind – Trader können den Kontrakt kaufen und verkaufen, wann sie möchten, die Differenz im Kurs zwischen Einstieg und Ausstieg ist der Gewinn. Läuft der Markt jedoch gegen den Trader, greift der Hebel ebenso wie im Erfolgsfall. Früher konnten sich Anleger beim Broker beträchtlich verschulden, heute sind die Hebel für private Trader limitiert, und auch den Nachschuss darf der Broker nicht mehr fordern.

Statt dessen werden graduell offene Positionen geschlossen, wenn das Guthaben auf dem Handelskonto nicht für die Margin ausreicht. So verlieren Trader höchstens das eigene Handelskapital – aber nicht mehr. Dennoch ist es natürlich wichtig, dieses Kapital zu erhalten, die Risiken beim Handel zu kennen und letztlich profitabel zu traden.

Der Einstieg auf den Handel ist daher im besten Fall gut vorbereitet. Wer die Grundkenntnisse zum Trading, zu den Anlageklassen und den wichtigsten Strategien mitbringt, schafft den Einstieg in den Echtgeldhandel leichter und gewinnbringender. Viele CFD-Broker unterstützen Einsteiger deshalb. Sie bieten theoretische und praktische Schulungsmaterialien an, von multimedialen Kursen und Tutorials bis hin zum kostenfreien Demokonto für risikolose erste Schritte.

Bildungsressourcen nutzen und Anfängerfehler vermeiden

Wer die Bildungsressourcen eines guten Brokers nutzt, kann seine Verluste zu Beginn in Grenzen halten und ist schneller erfolgreich. Die wirklich guten Anbieter kommen ihren Tradern mit „Akademien“ entgegen, in denen sich von den Grundzügen bis hin zu fortgeschrittenen Themen vieles findet, informativ und verständlich aufbereitet. Ein Demokonto erlaubt erste Übungen mit virtuellem Kapital und ohne Risiko für den eigenen Geldbeutel. Wer die Übungsmöglichkeiten nutzt, kann ein Live-Konto einrichten, wenn er sich bereit fühlt.

Neben den Bildungsangeboten beziehen wir bei Asktraders im Broker-Vergleich und den Erfahrungsberichten weitere Faktoren ein, die Aufschluss geben über die Qualität einzelner Anbieter. Dazu gehört die Regulierung, das Handelsangebot, aber auch die Kosten und Konditionen und die Transparenz. Auch der Kundensupport und zusätzliche Leistungen werden eingehend geprüft. So finden unsere Leser die besten Forex- und CFD-Broker für den Einstieg in den Handel.

Christian (Habeck) hat mehr als 20 Jahre Erfahrung auf den Finanzmärkten und handelt nach wie vor aktiv an der Börse. Seine Leidenschaft hat er vor neun Jahren zum Nebenberuf gemacht.