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Devisenhandel Steuer – So versteuern Sie Ihre Gewinne in Deutschland!

Analyst Team trader
Updated 17 Jan 2023

Wer mit Devisen spekuliert und daraus Gewinne erzielt, sollte sich mit der Devisenhandel Steuer befassen. Wobei es sich hier um die Abgeltungssteuer handelt, über die die Gewinne versteuert werden. Über den Sparerpauschbetrag  können Steuern gespart werden. Wie sich die Freibeträge bezüglich von Kapitalerträgen für einzelveranlagte oder zusammenveranlagte Personen darlegen, sollten Trader unbedingt wissen.


Ihr Kapital ist in Gefahr


Underlyings im Forex Handel

Wenn sich der Sitz des Brokers im Ausland befindet, ist Zusätzliches zu beachten. Nicht nur die Steuer auf Währungsgewinne ist ein relevanter Aspekt beim Einstieg in den Devisenhandel. Auch die Wahl des richtigen Forex-Brokers kann den erfolgreichen Handel unterstützen.

  • Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Bei Sitz des Brokers in Deutsch erfolgt die Abhaltung der Steuer über diesen automatisch
  • Bei Sitz des Brokers im Ausland muss der Trader die Steuer selbst abziehen
  • Kapitaleinkünfte von Singles bis 801 Euro pro Jahr steuerfrei

Devisenhandel Steuer in Deutschland

Eine spezielle Devisenhandel Steuer gibt es in Deutschland nicht. Die Gewinne aus dem Devisenhandel müssen aber dennoch versteuert werden, und zwar über die Abgeltungssteuer (auch als Spekulationssteuer auf Aktien bekannt). Die Abgeltungssteuer ist auf Kapitalerträge zu entrichten, zu denen beispielsweise Zinsen gehören. Der Handel mit Devisen wird auch oftmals als Forex-Handel bezeichnet. Wer Gewinne aus dem Forex-Handel erzielt, sollte sich über die Höhe der möglichen Forex Steuern informieren. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 %. Jedoch ist nicht nur die Abgeltungssteuer miteinzukalkulieren, sondern auch der Solidaritätszuschlag, der noch hinzu kommt. Darüber hinaus kann eventuell noch zusätzlich Kirchsteuer anfallen.

Devisenhandel Steuern

Bei der Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer sind somit nicht nur die genannten 25 % zu beachten, sondern noch zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchsteuer. Wer wissen möchte, wie hoch die Steuer auf die erzielten Kapitalerträge ausfällt, kann sich auch anhand eines Abgeltungssteuer-Rechners informieren. Zu den Angaben können hier die folgenden zählen:

  • Kapitaleinkünfte vor Steuern
  • Sparerpauschbetrag
  • Kirchensteuer

Hinweis: Die erbrachten Informationen beziehen sich nicht auf Gewinne, die beim Handel mit Kryptowährung erfolgt sind. Bei Bitcoin und anderen digitalen Währungen handelt es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel, wie dies zum Beispiel beim Euro der Fall ist. Trader sollten sich darüber informieren, wie Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und Co. steuerlich zu behandeln sind.

Demnach wird auf Kapitaleinkünfte die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer erhoben. Unter Kapitalerträge können Zinsen und Dividenden fallen. Wenn Sie einen Abgeltungssteuer-Rechner benutzen, sollten Sie beachten, dass alle Kapitaleinkünfte aufgeführt werden und nicht nur solche aus Gewinnen, die beim Devisenhandel erzielt worden sind.


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Sparerpauschbetrag: Singles und gemeinsam Veranlagte

Durch den Sparerpauschbetrag können Anleger Steuern sparen und das auch bei Gewinnen aus dem Devisenhandel. Dabei ist zwischen Singles und gemeinsam veranlagten Personen zu unterscheiden. Singles können durch den Sparerpauschbetrag Kapitalerträge von bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Der Freibetrag bei gemeinsam veranlagten Personen liegt bei 1.602 Euro pro Jahr. Die Abgeltungssteuer wurde im Jahr 2009 eingeführt und das gemeinsam mit dem Sparerpauschbetrag. In den Jahren von 1975 bis 2008 kam der Sparerfreibetrag bei Kapitaleinkünften zum Tragen.

Durch den Freibetrag können sowohl alleinveranlagte als auch gemeinsam veranlagte Personen Steuern sparen. Dabei liegt der Freibetrag bei gemeinsam veranlagten Personen doppelt so hoch, wie bei Singles. Der Freistellungsauftrag kann bei der Bank eingereicht werden. Wobei dies in der Regel auch bequem online möglich ist. Der Freistellungsauftrag ist von gemeinsam veranlagten Ehegatten auch gemeinsam zu stellen. Anleger sollten den Freistellungsauftrag nicht vergessen. Zu den Angaben, die beim Freistellungsauftrag erforderlich sind, zählt auch die Steueridentifikationsnummer.

  • Auch bei Zinsen und Dividenden fordert der Staat Steuern.
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gibt es einen Freibetrag, der steuerfrei ist. Der Freibetrag für Singles und gemeinsam veranlagte Personen unterscheidet sich hier.
  • Vor Einführung des Sparerpauschbetrags kam der Sparerfreibetrag zur Anwendung, der sicherlich einigen Anlegern noch bekannte sein dürfte.

Wissenswertes zum Thema: Freistellungsauftrag

Wer Gewinne aus dem Devisenhandel oder andere Kapitalerträge von der Besteuerung freistellen möchte, muss dazu bei der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Wie sich die Freibeträge darstellen, haben wir bereits zuvor aufgeführt. Da es einige Banken und Broker mit attraktiven Konditionen gibt, haben viele Trader auch bei mehreren Anbietern ein Konto. Nun sollten sich Anleger darüber Gedanken machen, wie der Freibetrag aufgeteilt wird. Es können mehrere Freistellungsaufträge erteilt werden, die summiert aber immer nur dem Freibetrag von 801 Euro pro Jahr oder 1.602 Euro pro Jahr entsprechen dürfen.

Bei den meisten Banken kann der Freistellungsauftrag online erteilt oder auch geändert werden. Dazu ist ein Login in den Online-Banking-Bereich erforderlich. Neben der Angabe der Steueridentifikationsnummer kann auch eine Befristung festgelegt werden. Wobei viele Freistellungsaufträge unbefristet erteilt werden. Wer jeweils einen Freistellungsauftrag bei mehreren Banken hat, sollte wissen, in welcher Höhe diese erteilt worden sind. Es ist ratsam, hierbei den Überblick zu behalten.

Nutzen Sie Geldanlagen nur über eine Bank, müssen Sie sich in Sachen Freistellungsauftrag nicht allzu viele Gedanken machen.

  • Freistellungsauftrag muss an die entsprechende Bank erteilt werden.
  • Haben Sie Konten bei mehreren Banken, sollten Sie die Höhe der Freistellungsaufträge mit Bedacht wählen.
  • Tipp: Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen den Freibetrag nicht überschreiten.

Was, wenn der Broker im Ausland sitzt? Ein wichtiger Aspekt für die Devisenhandel Steuer!

Im Rahmen der Devisenhandel Steuer ist der Sitz des Brokers ein relevanter Aspekt. Nicht jeder Trader setzt den Forex-Handel über einen Broker um, der seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Auch Broker mit Sitz im Ausland können durchaus attraktive Leistungen und Konditionen aufzeigen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist hierzulande für die Regulierung der Broker zuständig. Einen guten Hinweis für einen seriös arbeitenden Broker bietet die Regulierung, die auch bei den meisten Brokern innerhalb der EU vorliegt. Was die Steuer anbelangt, so müssen auch Gewinne aus dem Devisenhandel versteuert werden, wenn zur Abwicklung ein Broker mit Sitz im Ausland gewählt wird.

Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar. Daher sollten sich Anleger über die Abführung der Steuern informieren, auch wenn die Dienste eines ausländischen Brokers in Anspruch genommen werden. Der ausländische Broker führt die anfallenden Steuern auf die Kapitalerträge nicht an das Finanzamt in Deutschland ab. Darum müssen sich Anleger selber kümmern. Anders gestaltet sich dies bei Banken und Brokern mit Sitz in Deutschland. Die Erhebung und Überweisung der Steuern erfolgt durch die jeweilige Bank.

Hinweis: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und steuerpflichtig ist, muss Steuern auf Gewinne aus Kapitalerträgen selbst abführen, wenn der Handel über einen ausländischen Broker erfolgt. Hat der Broker hingegen seinen Sitz hierzulande, dann erhebt dieser die Steuern und überweist diese an das Finanzamt. Die anfallenden Steuern müssen bezahlt werden, sonst macht sich der Anleger strafbar.


Ihr Kapital ist in Gefahr


Devisenhandel online – Anlagemöglichkeit für Kleinanleger

Eine ausführliche Informationseinholung, über die Devisenhandel Steuer ist, auch für Kleinanleger ratsam. Durch die Investition können sich zu versteuernde Gewinne ergeben. Wir möchten an dieser Stelle anmerken, dass dieser Ratgeber eine Beratung durch einen Experten wie einen Steuerberater nicht ersetzt. Der Devisenhandel kann bequem online durchgeführt werden. Die Einstiegshürden zeigen sich dabei auch für Kleinanleger niedrig. Bei einigen Brokern findet sich eine Mindesteinzahlung, die in der Regel aber auch von Kleinanlegern gut zu überwinden ist. Darüber hinaus stellt auch die Mindesthandelssumme einen wissenswerten Aspekt bei der Brokerwahl dar. Nicht nur durch die Steuer können sich die erzielten Gewinne verringern.

  • Der Devisenhandel hält auch Anlagemöglichkeiten für Kleinanleger bereit.
  • Möchten Sie nur kleinere Beträge in Forex investieren, empfiehlt es sich, auf Kriterien wie die Mindesthandelssumme zu achten.
  • Steuerabgaben können die tatsächlichen Gewinne reduzieren – dies gilt jedoch auch für hohe Spreads und Ordergebühren.

Zu hohe Gebühren können die Gewinne empfindlich schmälern. Bei der Wahl des passenden Brokers sollte daher immer auch auf die Gebührenstruktur geachtet werden. Die Gebühren können sich mitunter deutlich von Broker zu Broker unterscheiden. Aufgrund dessen sollten Ordergebühren, Spreads und Kommissionen der verschiedenen Broker miteinander verglichen werden. Wer keine Zeit hat, um sich durch die Konditionen der einzelnen Broker zu klicken, kann zur Informationseinholung auch einen Forex Broker Vergleich nutzen. Dabei können sich interessierte Anleger nicht nur über das Angebot des Testsiegers informieren, sondern auch über die Leistungen der nächstplatzierten Broker.

Forex Gewinne versteuern

Währungsmarkt – das sollten Anfänger wissen

Der Währungsmarkt präsentiert sich für Privatanleger attraktiv. Dabei werden nicht nur die bedeutendsten Währungen, wie Euro oder US-Dollar für den Handel genutzt. Der Markt für Währungen zeichnet sich durch eine hohe Liquidität aus. Damit sich der Einstieg in den Devisenhandel für Anfänger möglichst erfolgreich gestaltet, sollten die Strukturen verstanden werden. Der Währungshandel wird oftmals auch durch die Begriffe Forex-Handel oder FX-Handel beschrieben. Über ein Handelskonto bei einem Forex-Broker können Trader auf wichtige nationale und internationale Börsen zugreifen. Dabei sollten die Handelszeiten beachtet werden. Zu den bekanntesten Währungspaaren zählen:

  • EUR/USD
  • GBP/USD
  • USD/JPY

Es gibt verschiedene Finanzinstrumente für den Devisenhandel. Dabei können Währungen auch als Basiswert für den CFD-Handel dienen. Beim Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) wird auf fallende oder steigende Kurse spekuliert. Auch beim Handel mit Binären Optionen findet sich in Währungen eine wählbare Asset-Klasse. Der Währungsmarkt selbst setzt sich aus vielen Handelseinrichtungen zusammen, zu denen unter anderen Banken und Makler zählen. Der Handel mit Währungen erfolgt oftmals über das Internet. Wobei auch der Telefon-Handel mit Währungen möglich ist. Die Handelszeiten für den Währungsmarkt belaufen sich auf fünf Tage in der Woche.

Auch für Privatanleger stellt der Devisenhandel eine Möglichkeit dar, um Kapital anzulegen. Die Liquidität des Währungsmarktes zeigt dabei lukrative Chancen auf. Jedoch sollten die Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Es gibt verschiedene Finanzinstrumente für den Devisenhandel. Ziehen Sie Forex Ratgeber und einen Forex Broker Vergleich hinzu, um den Anbieter zu finden, der Ihren individuellen Ansprüchen gerecht wird.

Strategie für den Devisenhandel

Mit einer effektiven Strategie für den Devisenhandel können Gewinne erzielt werden. Was wiederum dazu führt, dass sich Trader mit der Devisenhandel Steuer befassen sollten. Doch bevor der Handel mit Währungen realisiert wird, sollten Trader eine Strategie erarbeiten, die zu den eigenen Anforderungen passt. Nicht nur der Anlagehorizont, sondern auch die eigene Risikobereitschaft sollte dabei eine relevante Rolle spielen. Mithilfe verschiedener Analyse-Tools können erfahrene Trader einen Trend erkennen, sodass die zukünftige Entwicklung besser abgeschätzt werden kann. Es gibt viele verschiedene Analyseinstrumente, die sich für den Forex-Handel hilfreich erweisen. Mithilfe von Charts können wissenswerte Informationen eingeholt werden.

  • Durch die technische Analyse kann der Kurs einer Währung besser eingeschätzt werden. Es können frühzeitig Trends erkannt werden, was sich wichtig für die Anlageentscheidung zeigt.
  • Weder erfahrene Trader noch Einsteiger sollten den Handel mit Währungen ohne Forex Strategie

Für Anfänger ist es zunächst wichtig, dass die Informationen aus den unterschiedlichen Charttypen richtig abgelesen werden können. Zu den bekanntesten Darstellungsarten zählen sicherlich Linien-, Balken- und Candlestick-Charts. Durch die technische Analyse können Schlüsse auf die Entwicklung von Währungskursen gezogen werden. Auch die Anwendung der technischen Analyse ist ein Garant dafür, dass die prognostizierte Kursentwicklung tatsächlich eintritt. Wer Trends frühzeitig entdeckt, kann dies für den erfolgreichen Forex-Handel einsetzen.


Ihr Kapital ist in Gefahr


Die Devisenhandel Steuer ist Pflicht

Beim Devisenhandel handelt es sich um ein Veräußerungsgeschäft, sodass die erzielten Gewinne versteuert werden müssen. Bevor Sie sich jedoch mit der Versteuerung von Gewinnen aus dem Devisenhandel befassen müssen, müssen natürlich zunächst einmal entsprechende Kapitalerträge erwirtschaftet worden sein. Wird der Handel mit Devisen über einen Broker oder eine Bank mit Sitz in Deutschland durchgeführt, dann führt die jeweilige Bank beziehungsweise der Broker die anfallenden Steuern ab. Es ist daran zu denken, dass rechtzeitig ein Freistellungsauftrag eingereicht wird.

Abgeltungssteuer sparen: Über den Sparerpauschbetrag erhalten Singles und gemeinsam veranlagte Personen einen Freibetrag. Bei Singles beläuft sich der Freibetrag auf 801 Euro pro Jahr. Bei gemeinsam veranlagten Personen liegt der Freibetrag doppelt so hoch.

Auf Kapitalerträge, die nicht durch den Sparerpauschbetrag steuerfrei sind, fällt die Abgeltungssteuer an. Die Abgeltungssteuer von 25 % wird auf den Gewinn, der steuerpflichtig ist, erhoben. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wenn ein Trader seinen Wohnsitz in Deutschland hat und über einen ausländischen Broker handelt, dann muss der steuerpflichtige Trader die Abgaben selbst an das Finanzamt leisten. Der ausländische Broker ist dafür nicht zuständig. Wer in den Forex-Handel einsteigen möchte, benötigt dazu den passenden Broker. Möchten Sie in den Handel mit Devisen einsteigen? Dann informieren Sie sich auf AskTraders, nutzen Sie unseren Broker Vergleich und finden Sie den geeigneten Anbieter!

Das Analystenteam von AskTraders besteht aus Experten für technische und fundamentale Analysen sowie aus Händlern, die auf Aktien, Forex und Kryptowährungen spezialisiert sind.